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Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in Zivilverfahren, verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie in gerichtlichen Strafverfahren in Salzburg und in ganz Österreich.

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Verfahren vor Gerichten und Behörden

Gerichts- und Behördenverfahren greifen tief in die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Betroffenen ein und sind häufig mit erheblicher emotionaler und finanzieller Belastung verbunden. Eine vorausschauende prozessuale Strategie, klare Kommunikation und verlässliche Vertretung sind entscheidend, um Rechte effektiv wahrzunehmen und Risiken zu minimieren.

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Prozessführung

Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in Zivilverfahren, verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie in gerichtlichen Strafverfahren in Salzburg und in ganz Österreich. Dies umfasst insbeson- dere Klagen und Klageabwehr im Zivilprozess, Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht, Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, erbrechtliche Auseinandersetzungen sowie die Verteidigung in Straf- und Finanzstrafverfahren. Ziel ist es, die prozessuale Situation zu strukturieren, die prozessualen Möglichkeiten, von Beweisanträgen bis zu Rechtsmitteln, gezielt zu nutzen und eine möglichst effiziente, rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen.

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Vertretung vor Behörden

Neben der gerichtlichen Vertretung übernehmen wir auch die Vertretung in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. In Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen beraten und vertreten wir umfassend zu Grunderwerbsteuer, Grundverkehrsrecht und Immobilienertragsteuer (ImmoESt) und sorgen für eine rechtlich saubere Abwicklung der Eintragung im Grundbuch, um steuerliche sowie grundverkehrs- und grundbuchsrechtliche Risiken verlässlich zu minimieren.

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Verfahren vor Höchstgerichten und Oberstem Gerichtshof

Schließlich vertreten wir unsere Mandanten auch in Verfahren vor den Höchstgerichten, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Oberstem Gerichtshof. Dies umfasst verfassungsrechtliche Beschwerden und Anträge im Zusammenhang mit behaupteten Grundrechtsverletzungen, Revisionen und außerordentliche Revisionen gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sowie Revisionen und außerordentliche Revisionen im Zivil- und Strafrecht an den Obersten Gerichtshof. In diesen Ver- fahren kommt es in besonderem Maß auf präzise rechtliche Argumentation, die sorgfältige Aufbereitung des Sachverhalts und die klare Herausarbeitung der entscheidungsrelevanten Rechtsfragen an, um wirksamen Rechtsschutz auf höchster gerichtlicher Ebene zu gewährleisten.

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