
Stiftungsrecht
Als erfahrene Kanzlei für Stiftungsrecht in Salzburg und Österreich beraten wir Stifter, Begünstigte und Stiftungsorgane umfassend in allen rechtlichen Fragen rund um Privatstiftungen, Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen. Wir begleiten unsere Mandanten von der Errichtung der Stiftung, über die Gestaltung der Stiftungserklärung und der Stiftungszusatzurkunden, bis hin zur laufenden rechtlichen Betreuung und Verwaltung von Stiftungen. Dabei stehen sowohl vermögensrechtliche, gesellschaftsrechtliche als auch steuerliche Aspekte im Mittelpunkt, um die Stiftung nachhaltig, rechtssicher und effizient zu strukturieren.
Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung von Stiftungsvorständen und Begünstigten, die Gestaltung von Vermögens- und Beteiligungsstrukturen, die Unterstützung bei Umstrukturierungen, Begünstigten- wechseln und Anpassungen der Stiftungssatzung sowie die rechtliche Begleitung bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge über Privatstiftungen. Wir entwickeln praxisnahe Lösungen, die den langfristigen Schutz von Vermögen, die Interessen der Stifterfamilie und die rechtlichen Rahmenbedingungen optimal miteinander verbinden.
Dank unserer umfassenden Erfahrung im österreichischen Stiftungsrecht können wir Stiftungen so gestalten und begleiten, dass sie sowohl den rechtlichen Vorgaben entsprechen als auch unternehmerische und familiäre Ziele nachhaltig unterstützen. Ob bei der Gründung, Verwaltung oder Anpassung bestehender Stiftungen – wir stehen unseren Mandanten als kompetente Partner zur Seite und sorgen dafür, dass Stiftungsstrukturen effizient, rechtssicher und zukunftsorientiert ausgestaltet werden.

Unternehmens- und Gesellschaftsrechtliche Betrachtung
Unsere Beratung umfasst die Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Syndikats- und Beteiligungsverträgen, die Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A), Umgründungen und Restrukturierungen sowie das Management von Haupt- und Gesellschafterversammlungen. Wir beraten Aktionäre, Gesellschafter sowie Gesellschaftsorgane wie Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat und erstellen Corporate-Governance-Richtlinien, die rechtliche Vorgaben und unternehmensinterne Abläufe in Einklang bringen. So stellen wir eine umfassende Begleitung auf allen Entscheidungsebenen sicher.

Gründung und Organverträge
Bei der Gründung von Unternehmen, etwa GmbH, OG, KG, AG oder FlexCo, reicht unsere Tätigkeit von der Wahl der geeigneten Rechtsform über die Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen bis zur Eintragung im Firmenbuch und der gewerberechtlichen Anmeldung. Unsere Spezialisten gestalten zudem Dienst-, Werk- und Managementverträge, insbesondere Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, und sorgen dafür, dass Rechte, Pflichten, Haftungsfragen und Vergütungsmodelle klar und rechtssicher geregelt sind.

Vertriebsstrukturen und AGB
Wir begleiten Unternehmen beim Aufbau und der Optimierung von Vertriebsstrukturen, insbesondere bei der Erstellung von Kauf-, Leasing-, Händler- und Wartungsverträgen sowie beim Einstieg in Lizenz- und Franchisesysteme. Auf Basis langjähriger Erfahrung prüfen wir Vertriebssysteme auf ihre rechtliche, insbesondere kartellrechtliche Zulässigkeit und unterstützen bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsformularen und Online-Vertriebslösungen. Dadurch werden Geschäftsmodelle nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschafts-, vertrags- und wettbewerbsrechtlich belastbar ausgestaltet.
