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Der Rahmen, den der Gesetzgeber
für die Wirtschaft vorgibt, bietet
Raum für Gestaltung.

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Unsere Rechtsgebiete

Wir befassen uns mit allen Sachverhalten, die Unternehmen und Personen in deren Umfeld betreffen. Im Grunde sind dabei alle Bereiche des Wirtschaftsrechts abgedeckt. Ebenso unterstützen wir auch Privatpersonen bei der Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten. Die von uns kompetent vertretenen Rechtsmaterien umfassen folgende Spezialgebiete:

Von der Gründung bis zur Nachfolge beraten wir Sie in allen Abschnitten der Unternehmensentwicklung.

Dazu gehört die Rechtsberatung bei der Vertragserstellung, Unternehmenskäufen/-verkäufen (M&A), Umgründungen und Restrukturierungen, Management von Hauptversammlungen sowie Beratung von Aktionären, Gesellschaftern und von Gesellschaftsorganen (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat) sowie die Erstellung von Corporate Governance Richtlinien. Wir stellen Ihnen umfassende Beratung auf allen Entscheidungsebenen zur Verfügung.

Gründung

Bei Gründung eines neuen Unternehmens reicht unsere Dienstleistung von der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Verfassung von Gesellschaftsverträgen bis zur Eintragung im Firmenbuch und Gewerbeanmeldung. Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Gestaltung von Dienst-, Werk- und Managementverträgen.

Vertriebsstrukturen

Wir begleiten Sie beim Aufbau von Vertriebsstrukturen, bei der Erstellung von Kauf-, Leasing-, Händler- und Wartungsverträgen sowie beim Einstieg in Lizenz- und Franchisesysteme. Langjährige Erfahrung haben wir bei der Beurteilung von Vertriebssystemen auf rechtliche (insbesondere kartellrechtliche) Zulässigkeit. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsformulare und beim Aufbau eines Internet-Vertriebes.

Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte im Markt.

Insbesondere betrifft dies die vielfältigen Aspekte bei Unternehmenszusammenschlüssen, den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, die kartellrechtliche Prüfung von Verträgen nach nationalem und europäischem Recht.

Kunden und Geschäftspartner

Wir gestalten Ihre Rechtsbeziehung zu Kunden und Geschäftspartnern und formulieren die dabei verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsformulare. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Abwehr von Ansprüchen, die Kunden und Geschäftspartner erheben, sowie bei der Einbringlichmachung Ihrer Forderung.

Konkurrenz

Konkurrenzklauseln und -verbote sowie Abwerbeverbote unterliegen sowohl zeitlich als auch inhaltlich und räumlich gewissen Grenzen. Über diese Grenzen hinaus sind diese sittenwidrig und ungültig. Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen mit derartigen Klauseln und Verboten. Konkurrenzklauseln und Abwerbeverbote finden sich nicht nur in Arbeitsverträgen, sondern beispielsweise auch in Abtretungsverträgen anlässlich der Veräußerung oder Verpachtung von Unternehmen. Speziell zu diesem Thema haben wir ein Weißbuch erstellt, das Sie hier lesen können.

Wir vertreten Kredit- und Finanzinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungen in allen deren Geschäftsbereiche betreffenden Angelegenheiten.

Vertragsgestaltung

Wir können Sie auch in komplexen Fragen des Bank- und Versicherungsrechts beraten. Die Anforderungen an wirksame Kredit- und Finanzierungsverträge steigt nicht zuletzt durch die strengen gesetzlichen Informationspflichten. Wir prüfen und erstellen rechtssichere Kredit- und Finanzierungsverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Durchsetzung von Forderungen

Zu unseren Dienstleistungen gehört auch die Einbringlichmachung von Forderungen und die Abwehr geltend gemachter ungerechtfertigter Ansprüche.

Wir vertreten Sie in Zivil- und Verwaltungsverfahren.  

Prozessführung

Das Führen von Prozessen vor Gericht – sei es im Zivilprozess, im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Strafverfahren – ist für Betroffene besonders belastend, insbesondere dann, wenn die eigene Person im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens steht (z. B. vor dem Arbeitsgericht, bei einer Scheidung, bei Erbstreitigkeiten etc.). Wir vertreten unsere Mandanten, um für sie diese außergewöhnliche Situation zu vereinfachen.

Vertretung bei Behörden

Wir vertreten Sie aber nicht nur vor Gericht, sondern auch bei Behördenverfahren. Wenn es beispielsweise um die Errichtung einer Immobilie, die Erlangung von Gewerbeberechtigungen oder die Genehmigung einer Betriebsanlage geht, ist juristischer Beistand auf Grund der Komplexität notwendig. Wir vertreten unsere Mandanten auch bei Beschwerden vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

Wir wickeln Insolvenzen ab und unterstützen auch Unternehmen, die in „Schieflage“ geraten sind.

Situationsanalyse

Im Fall einer kritischen Situation erheben wir gemeinsam mit Ihnen die konkrete Situation Ihres Unternehmens. Gemeinsam mit Partnern können wir für Sie auch eine Fortbestandsanalyse erstellen, um ein klares Bild der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten zu haben.

Abwicklung Insolvenzverfahren 

Nach Klärung aller eine Insolvenz betreffenden Rechtsfragen stellen wir im Falle der Notwendigkeit den Antrag auf Insolvenzeröffnung und arbeiten während des Verfahrens optimal mit dem vom Gericht bestellten Masseverwalter zusammen, um Ihre Interessen zu vertreten. Entscheidend ist insbesondere, Ihre Existenzgrundlage zu sichern bzw. einen Sanierungsplan und damit den Fortbestand Ihres Unternehmens zu erreichen. Wir fungieren darüber hinaus als vom Gericht bestellte Masseverwalter und Gläubigervertreter.

Unsere Spezialisten gestalten Ihre Dienst-, Werk- und Managementverträge.

Das Arbeitsrecht zählt zu den umfangreichsten juristischen Materien. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Basis ist der Arbeitsvertrag, der zwischen den beiden Parteien geschlossen wird; bei der Formulierung dieses Dokuments unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise. Den Rahmen für das Dienstverhältnis geben viele Einzelgesetze vor, wie beispielsweise das Angestelltengesetz, das Urlaubsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und Kollektivverträge. Da Rechtsmaterien in diesem Bereich häufig novelliert werden, braucht es erfahrene Führer durch den Paragraphendschungel.

Beratung

Wir unterstützen Sie bei Kündigungen und Entlassungen, aber auch in den Bereichen Arbeitskräfteüberlassung, Gleichbehandlung, Ausländerbeschäftigung und Betriebsübergang.

Streitfälle

Wir sind an Ihrer Seite, wenn es um Streitfälle geht, die vor das Arbeitsgericht kommen. Gerade bei Kündigungen gelten kurze Fristen, die einzuhalten sind. Außerdem sind gerade diese Fälle mit viel Emotion verbunden. Hier können wir Sie kompetent und mit kühlem Kopf beraten und vertreten. Viele Themen des Arbeitsrechts sind auf Grund der umfänglichen Regelungen in unterschiedlichsten Materien interpretationsbedürftig. Als Beispiel sei nur das Homeofficegesetz genannt. Hier gibt der Gesetzgeber zwar Leitlinien vor, lässt zugleich aber auch viele Fragen offen, die geregelt werden müssen.

Speziell zur Thematik Homeoffice haben wir ein Weißbuch erstellt, das Sie hier lesen können.

Wir bieten Ihnen umfassende Betreuung beim An- und Verkauf von Liegenschaften.

Die Rechtsvorschriften rund um das Thema Immobilien sind zum großen Teil im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Daneben müssen aber auch weitere Gesetze wie das Wohnungseigentumsgesetz, das Grundbuchgesetz sowie die Bauordnung oder die Flächenwidmung in der jeweiligen Gemeinde beachtet werden. Wenn eine Liegenschaftstransaktion nicht zu Ihren alltäglichen Geschäften zählt, sorgen wir als erfahrene Anwälte für Rechtssicherheit.

Vertragsgestaltung

Unsere Dienstleistung beginnt bei der Erstellung von Kauf- und Bestandverträgen für Grundstücke, Wohnungen und Wohn- oder Geschäftsgebäude. Wenn Sie selbst ein Bauwerk (auf eigenem Grund oder auf fremden Grund als Superädifikat) errichten möchten, unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung von Bauunternehmer- und Bauträgerverträgen, beim Claim Management sowie im Mietrecht. Wir stehen Ihnen gerne auch zur Seite, wenn Sie selbst eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten.

Gerade wenn bei Unternehmen eine Nachfolge ansteht, braucht es juristische Expertise.

In Österreich bestehen sehr viele Familienunternehmen. Ein markanter Abschnitt im Lebenszyklus ist die Übergabe des Lebenswerks an die nächste Generation oder der Verkauf an Dritte, wenn sich innerhalb der Familie niemand findet, der die Nachfolge antreten möchte.

Erbschaft

Unternehmenseigner und andere private Personen vertrauen sich uns an, um ihre Lebens- und Vermögensplanung verbindlich zu regeln. Unternehmensnachfolge und Vermögensverwertung stehen dabei im Mittelpunkt, genauso wie etwa die Erstellung eines Testaments, eines Kodizills oder einer Vorsorgevollmacht.

Familie

Das Zusammenleben im Familienverband führt bisweilen auch zu rechtlichen Problemen. Wir beraten unsere Klienten bereits vor der Familiengründung bei der gemeinsamen Ausarbeitung von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen und unterstützen im Trennungsfall bei der Erstellung von Scheidungsvereinbarungen, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen sowie bei der streitigen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Privatstiftung

Häufig werden zur Absicherung und Weitergabe großer Vermögen in Österreich Privatstiftungen eingerichtet oder Substiftungen errichtet. Wir stehen Ihnen bei der Errichtung und Verwaltung einer Stiftung sowie bei der Überführung in die nächste Generation zur Seite. Die fundierte Expertise unserer Kanzlei veranlasst Stifter immer wieder, unsere Rechtsanwälte in Organfunktionen zu berufen. Wir unterstützen unsere Klienten auch dabei, Veranlagungen außerhalb Österreichs zu tätigen und können dabei auf unser Netzwerk zu anderen Kanzleien zurückgreifen.

Schutz von Know How und Unternehmenskennzeichen ist von existenzieller Bedeutung.

Technische Erfindungen und Entwicklungen, Designentwürfe, Marken und Muster, Firmennamen, Unternehmenskennzeichen – sie alle werden als geistiges Eigentum des jeweiligen Unternehmens durch die Immaterialgüterrechte geschützt. Eine Vielzahl an Gesetzen – vom Patentrecht über das Markenrecht, das Domain-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht bis zum Lizenzrecht – kommen hier zur Anwendung. Sehr oft benötigen Unternehmen auch rechtliche Expertise bei der Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen oder der arbeitsrechtlichen Absicherung gegen Mitnahme oder Weitergabe von geistigem Eigentum. Auch bei der Erstellung von Lizenz-, Verwaltungs- und Verwertungsverträgen können wir Sie unterstützen.

Ansprüche absichern

Wir beraten Sie dabei, wie Sie Ihre immateriellen Ansprüche rechtskonform absichern können. Das umfasst auch die Durchführung von nationalen und internationalen Registrierungsverfahren. Wir unterstützen Sie zudem bei der Errichtung von Verträgen, wenn Sie etwa Lizenzen an Dritte vergeben möchten.

Rechtsdurchsetzung

Aufgrund einer unberechtigten Nutzung fremden geistigen Eigentums sind sowohl Unterlassungs- als auch Schadenersatzansprüche und sogar strafrechtliche Verfolgung möglich. Sollte es zu Verletzungen Ihrer Ansprüche durch Dritte kommen, vertreten wir Sie in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarungen gehören im Bereich der Informationstechnologien zu den wichtigen Bausteinen Ihres rechtssicheren Auftretens. 

In Folge der europäischen Datenschutzgrundverordnung, die 2018 in Kraft getreten ist, hat das Thema für Unternehmen einen noch höheren Stellenwert gewonnen. Die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten, die Erstellung erforderlicher datenschutzrechtlicher Zustimmungserklärungen sowie die rechtskonforme Gestaltung von Marketingaktionen sind von zentraler Bedeutung.

Datennutzung

Wir beraten Sie bei Fragen wie: Nutzung von Google Analytics, Recht auf Vergessen im Internet, Videoüberwachung oder Gestaltung von Datenschutzerklärungen. Zu unseren Leistungen gehört auch die Prüfung und Verhandlung von Verträgen als Auftragsverarbeiter und die Vertretung gegenüber der Datenschutz- und Telekombehörde.

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