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Vorsicht bei Abtretungsverträgen

Ein diffiziles und häufig zu Rechtsstreitigkeiten führendes Thema betrifft Konkurrenzklauseln und Abwerbeverbote. Derartige finden sich beispielsweise in Abtretungsverträgen anlässlich der Veräußerung eines Unternehmens. Unsere Rechtsanwältin Mag. Yvonne Riffler ist auf solche Fälle spezialisiert und hat dazu ein Weißbuch verfasst.

Schutz der Erwerber und Übergeber

Konkurrenzklauseln und Abwerbeverbote in Abtretungsverträgen bezwecken, dass der Erwerber des Unternehmens den Geschäftswert übernehmen kann, ohne einem konkurrierenden Unternehmen des Übergebers ausgesetzt zu sein. Oftmals sind derartige Klauseln allerdings zeitlich und inhaltlich überschießend. Wenn der Verkäufer beabsichtigt, nach dem Ausscheiden ein eigenes Unternehmen zu eröffnen, ist Vorsicht geboten.

Bei Verstößen gegen Konkurrenzklauseln und -verbote sowie Abwerbeverbote können insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Da im Falle eines Prozesses oftmals ein Gutachten notwendig sein wird, können die Prozesskosten beträchtlich sein.

Das Weißbuch befasst sich unter anderem mit der Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die Klauseln und Verbote einerseits den Erwerber des Unternehmens schützen, andererseits aber auch für den Übergeber weder zeitlich noch inhaltlich überschießend sind. Unser Resümee: „Während die zeitliche Angemessenheit relativ gut eingeschätzt werden kann, ist die Beurteilung der inhaltlichen Angemessenheit oft schwierig. Empfehlenswert ist deshalb, Abtretungsverträge von einem Anwalt erstellen oder überprüfen zu lassen.“

Das Weißbuch zu Konkurrenzklauseln und Abwerbeverboten können Sie hier durchblättern:
Konkurrenzklauseln und Abwerbeverbote

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Sie erreichen sie unter law@raits-bleiziffer.at.

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